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Die Fleisch- und Wurstwarenmanufaktur · Der Party- und Cateringservice · Tradition seit 1929

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Feinkost Metzgerei Nolle - Gänsestopfleber

Warum wir keine Produkte von und mit Gänsestopfleber verkaufen
In Österreich und Deutschland ist die Haltung von Stopflebergänsen verboten. Trotzdem sind die Deutschen die größten Abnehmer von Gänsestopfleber und anderer daraus angefertigter Produkte. Vor allem in Frankreich wird die Gans als Lieferant der Gänsestopfleber (paté de foie gras) gehalten. Gänseleberpastete wird dabei als eine Delikatesse gehandelt, für die der Verbraucher einen hohen Preis bezahlt. Der Verbraucher unterstützt damit eine unglaubliche Form der Tierquälerei. Auf brutalste Art und Weise wird hunderten von Gänsen nacheinander ein 40- 50 cm langes Metallrohr durch den Schlund bis in den Magen geschoben, damit der spezielle Futterbrei direkt in den Magen gelangt.
Ziel ist es die Gänseleber pathologisch so zu verändert, dass sie in einigen Wochen von 180 g auf 1000g und mehr anwächst. Auf den Menschen übertragen, hieße das, dass seine Leber 20 kg wiegen würde.
Die immer größer werdende Leber beginnt die anderen Organe zu erdrücken und die Tiere leiden unter unerträglichen Schmerzen. Hinzu kommen Verletzungen der Schleimhäute und der Schnäbel, die durch dieses gewalttätige Vorgehen bei der Futterzufuhr entstehen.
Täglich werden 1,2 kg gequollener und gesalzener Mais und Hafer in die Mägen der Tiere gestopft - das ist das Fünffache der Menge von dem, was eine Gans normalerweise fressen würde.

Gänsestopfleber
Fütterung mit Pressluft Um die gewalttätige Futterzufuhr für den Menschen zu erleichtern, wird in einigen „modernen“ Betrieben der Futterbrei mit Pressluft in den Magen der Gänse gepresst. Dass dabei auch der Magen platzen kann und die Tiere unter entsetzlichen Qualen verenden.
All das findet in Deutschland wegen des Verbots der Haltung von Stopfgänsen nicht statt.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die EU-Kommission antwortete auf eine schriftliche Anfrage eines Europaabgeordneten zum EU-weiten Verbot von Gänsemast, dass 1999 zwei Empfehlungen zum Schutz von Enten und Gänsen in Bezug auf die Erzeugung von Stopfleber abgegeben wurden. In den Empfehlungen wird anerkannt, dass die Tiere in Gruppen gehalten werden sollen und die allgemein üblichen Einzelkäfige bei der Haltung von Stopflebergänsen verboten werden müssen. Für bereits bestehende Anlagen ist dies bis 1. Januar 2011 umzusetzen. Die Empfehlungen fordern auch auf, nach alternativen Techniken zur Erzeugung von Stopfleber ohne Zwangsmast zu forschen, aber solange keine neuen Erkenntnisse über alternative Methoden bekannt sind, darf das Gänsestopfen weiter betrieben werden. Diese Empfehlungen der EU gehen uns nicht weit genug und jeder der den Tierschutz nur einigermaßen ernst nehmen will, kann sich damit auch nicht zufrieden geben.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass wir solche Produkte nicht im Verkauf anbieten.

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